Gastbeitrag: Gewaltprävention an Waldorfschulen
Missbrauch und Schule – Prävention, Schutzkonzept und Anlaufstelle: Waldorfschulen sind Vorreiter
In allen Einrichtungen, in denen Erwachsene mit Kindern arbeiten, können die asymmetrischen Machtverhältnisse im schlimmsten Fall zu Machtmissbrauch führen. Aus diesem Problembewußtsein heraus hat der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt. Den Auftakt bildete im Jahr 2020 der Leitfaden zur Gewaltprävention. Die mittlerweile in zweiter, erweiterter Auflage und in englischer Sprache vorliegende Broschüre dient der Präventionsarbeit in den Schulen. Der Verband verfügt darüber hinaus über eine eigene Anlaufstelle. Ein zweiköpfiges Team bietet regelmäßige Online- und Präsenztreffen sowie Trainings an, die rege angenommen werden. Der Bund der Freien Waldorfschulen schult Pädagog:innen und informiert die Schulgemeinschaften zur Gewaltprävention. Er stellt sicher, dass alle Waldorfschulen ein Schutzkonzept haben. Auf dem Webauftritt waldorfschule.de finden Betroffene darüber hinaus viele hilfreiche externe Adressen.
„Wir sehen uns in der Verantwortung und wollen allen Schülerinnen und Schülern sowie den in der
Schule tätigen Personen größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Wann immer dies nicht gelingt,
muss Betroffenen von Gewalt an unseren Schulen – jetzt oder in der Vergangenheit – bestmögliche
und umfassende Unterstützung und Aufarbeitung zugesagt werden,“ so Eva Wörner, Vorstand im
Bund der Freien Waldorfschulen und zuständig für die Themen Gewaltprävention, Aufarbeitung und
Schlichtung. „Wir möchten dazu ermutigen, mit uns oder externen Stellen Kontakt aufzunehmen.“
Externe Stellen und Instanzen informieren
Bei all der internen Strukturarbeit muss deutlich sein: Alle Bemühungen greifen nur, wenn konkrete Anschuldigungen erhoben werden. Die Instanzen dafür sind Staatsanwaltschaft oder Schulaufsicht. Für Betroffene ist die Anzeige eine sehr hohe Hürde, aber in unserem Rechtssystem der einzige Weg, dass Anklage erhoben und ein formaler Prozess eingeleitet werden kann. Durch die angestrengten Untersuchungen können Opfer Gerechtigkeit erleben, Verdächtige als Täter:innen überführt und verurteilt und Aufarbeitung in den Einrichtungen gefordert werden. Der BdFWS möchte alle Betroffenen ermutigen, sich von ihm oder anderen Beratungsstellen auf diesem schwierigen Weg unterstützen und begleiten zu lassen.
„Wir sind uns schmerzlich bewusst, dass auch Waldorfschulen von gewaltsamen und
missbräuchlichen Übergriffen nicht ausgenommen sind; auch wenn es den Werten und Prinzipien
unserer Pädagogik, die sich der Ermutigung und Begleitung der jungen Menschen auf ihrem Weg zur
Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Werte verschrieben hat, diametral entgegensteht“, so Nele Auschra,
Vorstand im BdFWS und verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die 254 Schulen im BdFWS sind verpflichtet, über ein Schutzkonzept zu verfügen und transparente Strukturen zur Gewaltprävention zu etablieren. Aufarbeitung ist Bestandteil dieser Haltung und wird von jeder Schule erwartet und durch den Verband unterstützt.
Weitere Informationen findet ihr hier: Anlaufstelle für Opfer von Gewalt und Missbrauch, Infos und Broschüre Gewaltprävention, Erklärfilm Schutzkonzept für Gewaltprävention und Schutzkonzept an Waldorfschulen.
Quelle: Bund der Freien Waldorfschulen. Bild ist von Ida Hillebrecht